HAFTUNG EINES HOTELS ZUM SCHUTZ DER GESUNDHEIT DER GÄSTE IN BEZUG AUF KLIMAANLAGEN
Luftqualität: Komfort und gesunde Raumluft. Zivil- und strafrechtliche Haftung (Gesundheitsschutz) von Hotelbetreibern in Bezug auf die durch innerstaatliches Recht umgesetzten Gemeinschaftsrichtlinien. Garantien der Anlagen: niedriger Energieverbrauch, niedrige Schallemissionen, komfortable Temperatur- und Feuchtigkeitswerte. Innovative Anlagenlösungen mit Geräten der jüngsten Generation unter Wahrung der Energieeinsparung, des Komforts und der Hygiene der Räume.