Die Lombardei nimmt die neuen Dekrete für die „Niedrigstenergiegebäude“ an.

Am 1. Januar 2016 treten die Anforderungen für die sowohl öffentlichen als auch privaten „Niedrigstenergiegebäude“ in Kraft.

Die Lombardei hat die drei Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude, Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts. Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden, während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein. Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite www.cened.it zur Verfügung gestellt haben. Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit. Beschluss 3868/2015

Die Lombardei hat die drei Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude, Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts.

Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden, während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein.

Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite www.cened.it zur Verfügung gestellt haben.

Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit. 

Beschluss 3868/2015

 


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