Die neuen Regeln für den Energieausweis von Gebäuden.
Ab heute sind die Dekrete für die APE 2015 und die Berechnungsmethoden für die Energieleistungen und Mindestanforderungen in Kraft.
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft. Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE 2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“ enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können, mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität auszurichten. Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen. Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese zu realisieren. Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs- und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein, welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht. Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret „Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt. Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und technische Anlagen). Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung). Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich. Ministerialverordnung 26/06/2015 - Leitlinien Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anhang 1 Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage A Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage B Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage C Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage D Ministerialverordnung 26/06/2015 - Mindestanforderungen
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen
Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des
Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft.
Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE
2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“
enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem
Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über
die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität
verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können,
mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität
auszurichten.
Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und
die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die
Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die
zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen.
Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese
zu realisieren.
Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs-
und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein,
welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht.
Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen
Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret
„Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt.
Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und
sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von
einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und
technische Anlagen).
Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude
und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem
das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie,
Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung).
Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich.
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Leitlinien
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anhang 1
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage A
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage B
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage C
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage D
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Mindestanforderungen