Verlängerung der Prämien für energetische und bauliche Sanierungsmaßnahmen

Die Prämien wurden in dem neuen Stabilitätsgesetz offiziell bestätigt.

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 richtet sein besonderes Augenmerk auf das Thema Haus, indem die Steuervergünstigungen Irpef für bauliche Sanierungsmaßnahmen um 50 % und für die Energieeinsparung um 65 % verlängert werden, so dass bei baulichen Eingriffen und solchen für die Steigerung des Energieniveaus der Gebäude und dem Kauf von Einrichtungsgegenständen und großen Elektrohaushaltsgeräten auch noch im nächsten Jahr ordentlich gespart werden kann. Auch die Einrichtungen des öffentlichen Wohnungsbaus können die Steuervergünstigungen dank eines Fonds von 170 Millionen Euro nutzen, die für die Instandhaltung bestimmt sind, und können daher mit Sanierungsarbeiten auf älteren Immobilien eingreifen. Wie für das laufende Jahr vorgesehen besteht der Ecobonus von 65 % in einer steuerlichen Absetzbarkeit von der die natürliche Person betreffenden Einkommenssteuer IRPEF oder Körperschaftssteuer (IRES), auf zehn jährliche Raten verteilt. Der absetzbare Höchstbetrag sind 100 tausend Euro. Das Steuerguthaben können alle Steuerzahler und Unternehmen nutzen, die Eigentümer der von den energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffenen Immobilie sind. Zu den vorgesehenen Eingriffen zählen die Reduzierung des Energiebedarfs für die winterliche Heizung und Klimatisierung sowie Arbeiten für die thermische Verbesserung des Gebäudes. Bestätigt wurde auch die Ermäßigung für Anpassungen an den Erdbebenschutz um bestehende Gebäude zu sichern. Der Ecobonus kann sowohl für Sanierungsarbeiten einzelner Wohnungen genutzt werden als auch für die Gemeinschaftsbereiche von Eigentumswohnungen. Die Absetzbarkeit ist nicht mit der Prämie für Sanierungsmaßnahmen kumulierbar. Auch die Prämie von 50 % wird für das Jahr 2016 für 96 tausend Euro bestätigt, die in zehn Jahren abgeschrieben werden. In diesem Fall richten sich die baulichen Eingriffe auf die Sanierung. Diese Vergünstigung kann außer von den Mietern oder Entleihern von den Eigentümern oder Inhabern dinglicher Rechte auf den betreffenden Immobilien beantragt werden. Eine weitere positive Nachricht kommt von der Bestätigung der Prämie für Möbel: steuerliche Absetzbarkeit von 50 % für einen Höchstbetrag von 10 tausend Euro. Die Vergünstigung umfasst die für Möbel und große Elektrohaushaltsgeräte getragenen Ausgaben.

Das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 richtet sein besonderes Augenmerk auf das Thema Haus, indem die Steuervergünstigungen Irpef für bauliche Sanierungsmaßnahmen um 50 % und für die Energieeinsparung um 65 % verlängert werden, so dass bei baulichen Eingriffen und solchen für die Steigerung des Energieniveaus der Gebäude und dem Kauf von Einrichtungsgegenständen und großen Elektrohaushaltsgeräten auch noch im nächsten Jahr ordentlich gespart werden kann.

Auch die Einrichtungen des öffentlichen Wohnungsbaus können die Steuervergünstigungen dank eines Fonds von 170 Millionen Euro nutzen, die für die Instandhaltung bestimmt sind, und können daher mit Sanierungsarbeiten auf älteren Immobilien eingreifen.

Wie für das laufende Jahr vorgesehen besteht der Ecobonus von 65 % in einer steuerlichen Absetzbarkeit von der die natürliche Person betreffenden Einkommenssteuer IRPEF oder Körperschaftssteuer (IRES), auf zehn jährliche Raten verteilt. Der absetzbare Höchstbetrag sind 100 tausend Euro. Das Steuerguthaben können alle Steuerzahler und Unternehmen nutzen, die Eigentümer der von den energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffenen Immobilie sind. Zu den vorgesehenen Eingriffen zählen die Reduzierung des Energiebedarfs für die winterliche Heizung und Klimatisierung sowie Arbeiten für die thermische Verbesserung des Gebäudes. 

Bestätigt wurde auch die Ermäßigung für Anpassungen an den Erdbebenschutz um bestehende Gebäude zu sichern. Der Ecobonus kann sowohl für Sanierungsarbeiten einzelner Wohnungen genutzt werden als auch für die Gemeinschaftsbereiche von Eigentumswohnungen. Die Absetzbarkeit ist nicht mit der Prämie für Sanierungsmaßnahmen kumulierbar.

Auch die Prämie von 50 % wird für das Jahr 2016 für 96 tausend Euro bestätigt, die in zehn Jahren abgeschrieben werden. In diesem Fall richten sich die baulichen Eingriffe auf die Sanierung. Diese Vergünstigung kann außer von den Mietern oder Entleihern von den Eigentümern oder Inhabern dinglicher Rechte auf den betreffenden Immobilien beantragt werden.

Eine weitere positive Nachricht kommt von der Bestätigung der Prämie für Möbel: steuerliche Absetzbarkeit von 50 % für einen Höchstbetrag von 10 tausend Euro. Die Vergünstigung umfasst die für Möbel und große Elektrohaushaltsgeräte getragenen Ausgaben.

 


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