Dekret „Sblocca Italia“, Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 4 % für bauliche Sanierungsarbeiten.

Der Text, der noch auf seine Verabschiedung durch die Kammer wartet, weist viele wichtige Neuheiten auf, angefangen von der Baubranche.

Das Dekret „Sblocca Italia“ wurde der Kammer gestern zur Prüfung vorgelegt, wo es heute diskutiert wird. Zu den hauptsächlichen Maßnahmen, die in dem Ausschuss für Umweltfragen des Montecitorio modifiziert wurden, zählt die Reduzierung der Mehrwertsteuer für bauliche Sanierungsarbeiten von Immobilien von 10 % auf 4 %. Auf die Sanierungsarbeiten, die bereits den „Ecobonus“ genießen, der auch für das Jahr 2015 mit dem Stabilitätsgesetz zu bestätigen ist (Steuergutschriften zu 50 % für bauliche Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten und zu 65 % für die Steigerung des Energieniveaus), wird der Mehrwertsteuersatz von 4 % angewendet. Um die geringeren Einnahmen auszugleichen ist dagegen eine Erhöhung (von 4 % auf 10 %) der Mehrwertsteuer vorgesehen, die direkt von den Unternehmen für den Kauf neuer Bauten gezahlt wird. Neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bauliche Sanierungsarbeiten wird der Immobilienmarkt auch von der die natürlichen Personen betreffende Einkommensteuer (IRPEF) begünstigt: die abziehbare Einkommensteuer (IRPEF) von 20 % für den Erwerb des Hauses ist nicht mehr an die Vermietung der Immobile mit einer für 8 Jahre vereinbarten Miete gebunden.

Das Dekret „Sblocca Italia“ wurde der Kammer gestern zur Prüfung vorgelegt, wo es heute diskutiert wird. 

Zu den hauptsächlichen Maßnahmen, die in dem Ausschuss für Umweltfragen des Montecitorio modifiziert wurden, zählt die Reduzierung der Mehrwertsteuer für bauliche Sanierungsarbeiten von Immobilien von 10 % auf 4 %. 
Auf die Sanierungsarbeiten, die bereits den „Ecobonus“ genießen, der auch für das Jahr 2015 mit dem Stabilitätsgesetz zu bestätigen ist (Steuergutschriften zu 50 % für bauliche Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten und zu 65 % für die Steigerung des Energieniveaus), wird der Mehrwertsteuersatz von 4 % angewendet. Um die geringeren Einnahmen auszugleichen ist dagegen eine Erhöhung (von 4 % auf 10 %) der Mehrwertsteuer vorgesehen, die direkt von den Unternehmen für den Kauf neuer Bauten gezahlt wird.

Neben der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für bauliche Sanierungsarbeiten wird der Immobilienmarkt auch von der die natürlichen Personen betreffende Einkommensteuer (IRPEF) begünstigt: die abziehbare Einkommensteuer (IRPEF) von 20 % für den Erwerb des Hauses ist nicht mehr an die Vermietung der Immobile mit einer für 8 Jahre vereinbarten Miete gebunden.