Drei neue Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden.

In Kürze wird die APE 2015 im Amtsblatt veröffentlicht werden: Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden

Nach dem erlangten Einvernehmen der Vereinigten Konferenz und den Unterschriften der Minister Guidi, Delrio, Galletti, Lorenzin, Madia und Pinotti, werden die drei Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung, die den normativen Rahmen in Sachen Energieeffizienz in den Gebäuden abrunden, demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden. Das erste Dekret enthält die neue nationalen Leitlinien für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden. Das Ministerium erklärt, dass das neue APE-Modell für das gesamte Landesgebiet gleich ist und dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Information zur Effizienz des Gebäudes und der Anlagen bieten wird, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen und der Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität gelenkt werden kann. Es wird zehn Energieklassen geben: von A4 (die beste) bis zu G (die schlechteste); die APE muss die Vorschläge angeben, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern sowie Informationen über finanzielle Anreize, um sie zu realisieren. Das Dekret setzt auch das Schema mit Verkaufs- und Mietanzeigen fest, das die Informationen über die Energieeffizienz der Gebäude vereinheitlicht und eine nationale Datenbank mit den Energieausweisen (SIAPE) einrichtet. Das zweite Dekret, das die gleichmäßige Anwendung der Normen in allen Regionen vorsieht, bestimmt die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz neuer Gebäude und solcher, die saniert wurden. Das Dekret sieht für neue Gebäude und jene, die gründlich saniert wurden, den Vergleich mit einem Referenzgebäude vor (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung); Gebäude, in denen einfache energetische Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Gebäudehülle und der technischen Anlagen ausgeführt wurden, werden in den Mindestanforderungen angegeben. Das dritte Dekret liefert Referenzschemen und Weisen, um den technischen Bericht des Projekts auszufüllen, um die Vorschriften und die Mindestanforderungen der Energieleistung von Gebäuden anzuwenden. Die Schemen wurden anhand der Eingriffstypologie vorbereitet: neue Konstruktion, große Sanierung, energetische Sanierungsmaßnahme. Die Anmerkung des Ministeriums erklärt, dass „mit dem Erlass dieser Maßnahmen ein wichtiger Schritt auf die Zunahme der Niedrigstenergiehäuser gemacht wird. Tatsächlich müssen die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, ab dem 1. Januar 2021 so realisiert werden, dass der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt und zum Großteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Für die öffentlichen Gebäude wurde diese Frist auf den 1. Januar 2019 vorgezogen.“ Die drei Maßnahmen werden am 1. Oktober 2015 in Kraft treten und es „Italien ermöglichen, den entsprechenden europäischen Richtlinien voll zu entsprechen“ - schließt die Mitteilung. Dekret: Entwurf 26/06/2015 Anhang A: Ausschluss APE Anhang B: Format APE Anhang C: Format Effizienz-Indikator Anhang D: AQE

Nach dem erlangten Einvernehmen der Vereinigten Konferenz und den Unterschriften der Minister Guidi, Delrio, Galletti, Lorenzin, Madia und Pinotti, werden die drei Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung, die den normativen Rahmen in Sachen Energieeffizienz in den Gebäuden abrunden, demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Das erste Dekret enthält die neue nationalen Leitlinien für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden. Das Ministerium erklärt, dass das neue APE-Modell für das gesamte Landesgebiet gleich ist und dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Information zur Effizienz des Gebäudes und der Anlagen bieten wird, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen und der Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität gelenkt werden kann.

Es wird zehn Energieklassen geben: von A4 (die beste) bis zu G (die schlechteste); die APE muss die Vorschläge angeben, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern sowie Informationen über finanzielle Anreize, um sie zu realisieren.

Das Dekret setzt auch das Schema mit Verkaufs- und Mietanzeigen fest, das die Informationen über die Energieeffizienz der Gebäude vereinheitlicht und eine nationale Datenbank mit den Energieausweisen (SIAPE) einrichtet.

Das zweite Dekret, das die gleichmäßige Anwendung der Normen in allen Regionen vorsieht, bestimmt die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz neuer Gebäude und solcher, die saniert wurden.

Das Dekret sieht für neue Gebäude und jene, die gründlich saniert wurden, den Vergleich mit einem Referenzgebäude vor (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung); Gebäude, in denen einfache energetische Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Gebäudehülle und der technischen Anlagen ausgeführt wurden, werden in den Mindestanforderungen angegeben.

Das dritte Dekret liefert Referenzschemen und Weisen, um den technischen Bericht des Projekts auszufüllen, um die Vorschriften und die Mindestanforderungen der Energieleistung von Gebäuden anzuwenden. Die Schemen wurden anhand der Eingriffstypologie vorbereitet: neue Konstruktion, große Sanierung, energetische Sanierungsmaßnahme.

Die Anmerkung des Ministeriums erklärt, dass „mit dem Erlass dieser Maßnahmen ein wichtiger Schritt auf die Zunahme der Niedrigstenergiehäuser gemacht wird. Tatsächlich müssen die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, ab dem 1. Januar 2021 so realisiert werden, dass der Energieverbrauch auf ein Minimum gesenkt und zum Großteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Für die öffentlichen Gebäude wurde diese Frist auf den 1. Januar 2019 vorgezogen.“

Die drei Maßnahmen werden am 1. Oktober 2015 in Kraft treten und es „Italien ermöglichen, den entsprechenden europäischen Richtlinien voll zu entsprechen“ - schließt die Mitteilung.


Dekret:
 Entwurf 26/06/2015


Anhang A:
 Ausschluss APE


Anhang B:
 Format APE


Anhang C:
 Format Effizienz-Indikator


Anhang D:
 AQE