Die Steuer auf den Klimaanlagen betrifft Anlagen mit einer Leistung über 12 kw.

Die Pflicht, alle 4 Jahre entsprechende Kontrollen auszuführen und ein vorgesehenes Register zu führen wird ausschließlich auf Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kw angewendet.

Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden. Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU" - verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500 und 3000 Euro verhängt. Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese Gesetzesvorschrift. Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der nächsten Wartung von dem Techniker. Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014 geregelt.

Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden.
Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU" - verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500 und 3000 Euro verhängt.

Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese Gesetzesvorschrift.

Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der nächsten Wartung von dem Techniker.

Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014 geregelt.

 


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