Dekret „Sblocca Italia“: Baumaßnahmen im eigenen Haus müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden.
Um mit den Arbeiten beginnen zu können muss der Bürger nur eine Mitteilung einreichen, ohne die Annahme abwarten zu müssen.
Der Minister für Infrastruktur und Verkehr, Maurizio Lupi, hat eine der Normen für die Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen des Dekrets „Sblocca Italia“ zusammengefasst: „Die Umbauarbeiten im eigenen Heim müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden; der Bürger muss nur eine Mitteilung einreichen, danach kann er mit den Arbeiten beginnen“. Eine wichtige Norm für die Familien, die auf jene Eingriffe angewendet wird, die das Bauvolumen der Immobile nicht verändern. „Der Bürger“, erklärt Maurizio Lupi, „wird der Herr in seinem eigenen Haus und kann Arbeiten (Trennwände entfernen, neue Zimmer schaffen...), die das Bauvolumen nicht verändern, frei ausführen. Es genügt eine einfache Mitteilung an die Gemeinde“. Nach dem Dekret können die Varianten der Baugenehmigungen, die keine wesentliche Veränderung darstellen - unter der Bedingung, dass sie die Bauvorschriften einhalten und nach der Erlangung etwaiger Genehmigungen ausgeführt werden, die von den Vorschriften über landwirtschaftliche, hydrogeologische, umweltspezifische Einschränkungen, dem Schutz des kunsthistorischen und archäologischen Guts und anderen sektoralen Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden - mit der Mitteilung des Tätigkeitsbeginns und am Ende der Arbeiten mit der Bescheinigung der Fachkraft realisiert werden. Der definitive Text des Dekrets wird die „liberalisierten“ Eingriffe genau festsetzen.
Der Minister für Infrastruktur und Verkehr, Maurizio
Lupi, hat eine der Normen für die Verwaltungsvereinfachung im Bauwesen des
Dekrets „Sblocca Italia“ zusammengefasst: „Die Umbauarbeiten im eigenen Heim
müssen nicht mehr von der Gemeinde genehmigt werden; der Bürger muss nur eine
Mitteilung einreichen, danach kann er mit den Arbeiten beginnen“.
Eine wichtige Norm für die Familien, die auf jene Eingriffe angewendet wird,
die das Bauvolumen der Immobile nicht verändern. „Der Bürger“, erklärt Maurizio
Lupi, „wird der Herr in seinem eigenen Haus und kann Arbeiten (Trennwände
entfernen, neue Zimmer schaffen...), die das Bauvolumen nicht verändern, frei
ausführen. Es genügt eine einfache Mitteilung an die Gemeinde“.
Nach dem Dekret können die Varianten der Baugenehmigungen, die keine
wesentliche Veränderung darstellen - unter der Bedingung, dass sie die
Bauvorschriften einhalten und nach der Erlangung etwaiger Genehmigungen
ausgeführt werden, die von den Vorschriften über landwirtschaftliche,
hydrogeologische, umweltspezifische Einschränkungen, dem Schutz des
kunsthistorischen und archäologischen Guts und anderen sektoralen
Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden - mit der Mitteilung des
Tätigkeitsbeginns und am Ende der Arbeiten mit der Bescheinigung der Fachkraft
realisiert werden.
Der definitive Text des Dekrets wird die „liberalisierten“ Eingriffe genau
festsetzen.