Die neuen Regeln für den Energieausweis von Gebäuden.
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft.
Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE 2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“ enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können, mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität auszurichten.
Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen.
Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese zu realisieren.
Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs- und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein, welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht.
Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret „Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt. Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und technische Anlagen).
Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung).
Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich.
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Leitlinien
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anhang 1
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage A
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage B
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage C
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage D
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Mindestanforderungen
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen
Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des
Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft.
Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE
2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“
enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem
Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über
die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität
verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können,
mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität
auszurichten.
Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und
die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die
Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die
zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen.
Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese
zu realisieren.
Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs-
und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein,
welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht.
Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen
Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret
„Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt.
Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und
sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von
einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und
technische Anlagen).
Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude
und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem
das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie,
Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung).
Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich.
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Leitlinien
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anhang 1
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage A
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage B
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage C
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage D
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Mindestanforderungen
Newsletter
Für Prämien für energetische Sanierungsmaßnahmen ist eine Verlängerung bis 2016 in Sicht
Die angenommene Verlängerung der beiden, am 31. Dezember 2015 auslaufenden Steuerermäßigungen bis Dezember 2016 wird immer wahrscheinlicher.
Die Minister für Wirtschaft, Pier Carlo Padoan, und für Infrastrukturen und Verkehr, Graziano Delrio, sind sich darüber einig, den Ecobonus von 65 % für die energetische Gebäudesanierung und die Prämie von 50 % für die baulichen Sanierungsarbeiten um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mit größter Wahrscheinlichkeit werden die beiden Vergünstigungen mit denselben derzeit gültigen Bedingungen verlängert. In jedem Fall werden die Regeln im erstem Entwurf bei den Ministern in dem Stabilitätsgesetz 2016 festgesetzt.
Die angenommene Verlängerung der beiden, am 31. Dezember
2015 auslaufenden Steuerermäßigungen bis Dezember 2016 wird immer
wahrscheinlicher.
Die Minister für Wirtschaft, Pier Carlo Padoan, und für Infrastrukturen und
Verkehr, Graziano Delrio, sind sich darüber einig, den Ecobonus von 65 % für
die energetische Gebäudesanierung und die Prämie von 50 % für die baulichen
Sanierungsarbeiten um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mit größter Wahrscheinlichkeit werden die beiden Vergünstigungen mit denselben
derzeit gültigen Bedingungen verlängert. In jedem Fall werden die Regeln im
erstem Entwurf bei den Ministern in dem Stabilitätsgesetz 2016 festgesetzt.
Newsletter
RCI redet von uns.
RCI, die angesehenste italienische Zeitschrift in der Sparte der Heiz- und Klimaanlagen, Hydronik und erneuerbaren Energien hat den Artikel „Der Garten der Biodiversität“ veröffentlicht, der den Ausbau des Botanischen Gartens der Universität Padua beschreibt, an dessen Realisierung Sabiana teilgenommen hat. RCI, die angesehenste italienische Zeitschrift in der
Sparte der Heiz- und Klimaanlagen, Hydronik und erneuerbaren Energien hat den
Artikel „Der Garten der Biodiversität“ veröffentlicht, der den Ausbau des
Botanischen Gartens der Universität Padua beschreibt, an dessen Realisierung
Sabiana teilgenommen hat.
Newsletter
Die Steuer auf den Klimaanlagen betrifft Anlagen mit einer Leistung über 12 kw.
Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden.
Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU" - verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500 und 3000 Euro verhängt.
Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese Gesetzesvorschrift.
Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der nächsten Wartung von dem Techniker.
Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014 geregelt.
Der Sommer der Italiener ist aufgrund der Umsetzung der
europäischen Richtlinien, die erlassen wurden, um das Problem der globalen
Erderwärmung zu lösen und die Abgabe von Kohlenstoffdioxid in die Luft zu
reduzieren und zu kontrollieren, noch heißer geworden.
Die Annahme der EU-Richtlinien in Sachen - „2002/91/EG und der 2010/31/EU"
- verpflichten die Besitzer der Klimaanlage zur Haltung eines Anlagenhefts mit
regulärer Bescheinigung eines qualifizierten Technikers, und dazu, alle vier
Jahre eine Kontrolle durchzuführen. Bei Verstößen werden Strafen zwischen 500
und 3000 Euro verhängt.
Die Besteuerung ist für die Besitzer von Anlagen mit Leistungen ab 12 Kw
vorgeschrieben, d.h. für Anlagen, die Räume von 160 qm kühlen können. Eine
Anlage, die von einer Familie für zu Hause benutzt wird erreicht kaum diese
Werte, es sei denn, dass die Wohnung viele Quadratmeter groß oder mehrere
Elemente vorhanden sind. Auch die tragbaren Modelle fallen nicht unter diese
Gesetzesvorschrift.
Bei der Installation neuer Wandklimaanlagen (Wärmepumpen) hat das Gesetz die
Pflicht eines Anlagenheftes eingeführt: es handelt sich um ein Dokument, das
von dem Techniker ausgestellt wird, der die Anlage installiert. Wer eine
bereits installierte Anlage hat, aber kein Heft, bekommt dieses bei der
nächsten Wartung von dem Techniker.
Die Vorgehensweisen, mit denen die alle vier Jahre vorgeschriebenen Kontrollen
auszuführen sind, wurden, dem Beispiel der Heizkessel folgend, im Jahr 2014
geregelt.