Für Prämien für energetische Sanierungsmaßnahmen ist eine Verlängerung bis 2016 in Sicht
Die angenommene Verlängerung der beiden, am 31. Dezember 2015 auslaufenden Steuerermäßigungen bis Dezember 2016 wird immer wahrscheinlicher.
Die Minister für Wirtschaft, Pier Carlo Padoan, und für Infrastrukturen und Verkehr, Graziano Delrio, sind sich darüber einig, den Ecobonus von 65 % für die energetische Gebäudesanierung und die Prämie von 50 % für die baulichen Sanierungsarbeiten um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mit größter Wahrscheinlichkeit werden die beiden Vergünstigungen mit denselben derzeit gültigen Bedingungen verlängert. In jedem Fall werden die Regeln im erstem Entwurf bei den Ministern in dem Stabilitätsgesetz 2016 festgesetzt.
Die angenommene Verlängerung der beiden, am 31. Dezember
2015 auslaufenden Steuerermäßigungen bis Dezember 2016 wird immer
wahrscheinlicher.
Die Minister für Wirtschaft, Pier Carlo Padoan, und für Infrastrukturen und
Verkehr, Graziano Delrio, sind sich darüber einig, den Ecobonus von 65 % für
die energetische Gebäudesanierung und die Prämie von 50 % für die baulichen
Sanierungsarbeiten um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mit größter Wahrscheinlichkeit werden die beiden Vergünstigungen mit denselben
derzeit gültigen Bedingungen verlängert. In jedem Fall werden die Regeln im
erstem Entwurf bei den Ministern in dem Stabilitätsgesetz 2016 festgesetzt.
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Die neuen Regeln für den Energieausweis von Gebäuden.
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft.
Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE 2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“ enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können, mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität auszurichten.
Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen.
Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese zu realisieren.
Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs- und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein, welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht.
Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret „Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt. Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und technische Anlagen).
Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie, Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung).
Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich.
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Leitlinien
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anhang 1
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage A
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage B
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage C
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Anlage D
Ministerialverordnung 26/06/2015 - Mindestanforderungen
Zur Vervollständigung des normativen Rahmens in Sachen
Energieleistungen von Gebäuden treten heute, den 1. Oktober die Dekrete des
Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung in Kraft.
Die neue Ordnung für die Bescheinigung der Energieleistung von Gebäuden (APE
2015) ist in dem Dekret „Leitlinien für den Energieausweis von Gebäuden“
enthalten: die neue APE ist für das ganze Landesgebiet gleich und bietet dem
Bürger, den Verwaltungen und den Anwendern ausführlichere Informationen über
die Effizienz des Gebäudes und der Anlagen, so dass die Energiequalität
verschiedener Immobilieneinheit leichter miteinander verglichen werden können,
mit dem Ziel, den Markt auf Gebäude mit einer besseren Energiequalität
auszurichten.
Die Energieklassen gehen von sieben auf zehn: die Klasse A4 ist die beste und
die Klasse G die schlechteste Klasse. Der Zertifizierungsbeauftragte für die
Verfassung der APE muss mindestens eine Inaugenscheinnahme durchführen, um die
zugehörige Klasse der Immobilieneinheit zu bestätigen.
Die APE muss auch die Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes angeben und Informationen über finanzielle Anreize liefern, um diese
zu realisieren.
Schließlich richtet das Dekret durch die Bestimmung eines Schemas mit Verkaufs-
und Mietanzeigen eine nationale Datenbank der Energieausweise (SIAPE) ein,
welche die Informationen über die Energiequalität der Gebäude vereinheitlicht.
Die neuen Berechnungsmethoden der Energieleistung und die neuen
Mindestanforderungen für die Effizienz werden von dem Dekret
„Berechnungsmethoden für die Leistungen und Mindestanforderungen“ festgesetzt.
Das Dekret verstärkt die energetischen Mindestmaßstäbe für die neuen und
sanierten Gebäude und definiert die Parameter für jene Gebäude, die von
einfachen energetischen Sanierungsmaßnahmen betroffen sind (Gebäudehülle und
technische Anlagen).
Dagegen werden die einzuhaltenden Mindestanforderungen für die neuen Gebäude
und jene, in denen große Sanierungsarbeiten ausgeführt werden, erlangt, indem
das Gebäude mit einem Referenzgebäude verglichen wird (gleiche Geometrie,
Ausrichtung, Lage, Zweckbestimmung).
Die Normen werden sofort angewendet und sind in allen Regionen gleich.
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Leitlinien
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anhang 1
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage A
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage B
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Anlage C
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Anlage D
Ministerialverordnung 26/06/2015 -
Mindestanforderungen
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RCI redet von uns.
RCI, die angesehenste italienische Zeitschrift in der Sparte der Heiz- und Klimaanlagen, Hydronik und erneuerbaren Energien hat den Artikel „Der Garten der Biodiversität“ veröffentlicht, der den Ausbau des Botanischen Gartens der Universität Padua beschreibt, an dessen Realisierung Sabiana teilgenommen hat. RCI, die angesehenste italienische Zeitschrift in der
Sparte der Heiz- und Klimaanlagen, Hydronik und erneuerbaren Energien hat den
Artikel „Der Garten der Biodiversität“ veröffentlicht, der den Ausbau des
Botanischen Gartens der Universität Padua beschreibt, an dessen Realisierung
Sabiana teilgenommen hat.
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Die Lombardei nimmt die neuen Dekrete für die „Niedrigstenergiegebäude“ an.
Die Lombardei hat die drei Dekrete über die Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude, Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts.
Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden, während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein.
Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite www.cened.it zur Verfügung gestellt haben.
Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit.
Beschluss 3868/2015
Die Lombardei hat die drei Dekrete über die
Energieeffizienz von Gebäuden angenommen und mit dem Beschluss 3868/2015 wurden
die Inhalte der nachstehenden Ministerialverordnungen in die innere Ordnung
eingeführt: APE 2015, Berechnungsmethode und Mindestanforderungen der Gebäude,
Anweisungen zum Ausfüllen des technischen Projektdatenblatts.
Der Beschluss setzt fest, dass die energiespezifischen Leistungsanforderungen
für die „Niedrigstenergiegebäude“ ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten werden,
während das neue Berechnungsverfahren für die Energieleistung am 1. Oktober
2015 in Kraft treten wird. Ab dem 1. Januar 2016 werden die Prüfsysteme für die
Projektanforderungen der Energieleistung der Eingriffe einsatzbereit sein.
Bis zum 31. Juli 2015 sollte die Regionalverwaltung Infrastrutture Lombarde spa
die ersten Versionen der neuen Berechnungssoftware auf der Webseite
www.cened.it zur Verfügung gestellt haben.
Auch Gebäude ohne Anlagen müssen sich mit dem Ausweis über die
Gesamtenergieeffizienz ausstatten. Gebäude, die einer kulturellen oder
landwirtschaftlichen Einschränkung unterliegen, die durch den städtebaulichen
Leitplan in Sanierungsplänen enthalten sind und Gebäude mit einer
vorübergehenden Genehmigung von maximal sechs Monaten, sind von der Pflicht zur
Anwendung der Energieleistungsanforderungen befreit.
Beschluss 3868/2015